Was passiert, wenn man als Unternehmen keine Menschen mit Behinderung beschäftigt?
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen vs. Ausgleichsabgabe in Deutschland
Die Ausgleichsabgabe aus dem neunten Sozialgesetzbuch ist die Strafzahlung, die Unternehmen in Deutschland zahlen müssen, wenn sie nicht die vorgeschrieben Zahl an Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Alle Firmen, die über 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet mindestens 5% ihrer Belegschaft von Schwerbehinderten (Behinderungsgrad von 50% und mehr) zu besetzen.
Letztes Jahr wurden im Januar die Strafzahlungen erhöht. Gestaffelt liegen die Zahlungen zwischen 125€ und 320€ pro nicht besetztem Mitarbeiter pro Monat.
Hierzu mal eine fiktive Beispielrechnung:
Man nehme eine durchschnittlich große mittelständische Firma mit 120 Mitarbeitern, die keinerlei schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt.
Da ab 20 Mitarbeitern die 5% Regel greift, bedeutet es, dass 5% der restlichen 100 Mitarbeitern, also 5 an der Zahl, eine Schwerbehinderung haben müssten. Da dies in unserer Rechnung nicht der Fall ist, muss das Unternehmen also monatlich folgende Ausgleichsabgabe leisten:
100MA * 5% = 5
5 * 320€ = 1600€ / Monat
1600€ * 12 = 19.200€ / Jahr
Ob das nun viel oder wenig ist, muss jeder selbst interpretieren. Bei größeren Firmen gehen die Ausgleichsabgaben dann schnell mal in die 100.000€ Bereich rein, was stattliche Summen sind, die in die Kassen des Integrationsamts gespült werden. Hierdurch werden in erster Linie Inititativen zur beruflichen Integration gefördert. Somit kommt das Geld zumindest indirekt wieder in die richtigen Hände.