So unterstützt das Sozialministerium Service in der Arbeit

In Österreich unterstützt das Sozialministeriumservice Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung mit unterschiedlichen Angeboten im Arbeitsleben. Wir haben diese für dich übersichtlich zusammengefasst.

Einschätzung der Behinderung

Damit du Förderungen und Leistungen bekommst, schätzt das Sozialministeriumservice (kurz SMS) deinen Grad der Behinderung (GdB) ein. Das SMS stellt dir auf Antrag einen Behindertenpass aus, wenn du einen Grad der Behinderung von mindestens 50% hast. Zusätzlich kannst du den sogenannten Feststellbescheid („Begünstigtenstatus“) beantragen.
Der Feststellbescheid hat (nur) im Arbeitsleben Bedeutung.

Wichtig: dein Grad der Behinderung sagt nichts über deine Leistungsfähigkeit im Job aus! Der GdB bezieht sich immer nur auf die Einschränkung der jeweiligen Körper- oder Sinnesfunktion.
Du kannst zum Beispiel aufgrund einer hochgradigen Seheinschränkung einen Grad der Behinderung von 70% haben, aber dennoch zu 100% arbeiten – wenn du zum Beispiel technische Hilfsmittel wie etwa eine Bildschirmlupe nutzt. Und genau solche technische Hilfsmittel fördert das SMS im Regelfall!

Behindertenpass

Den Behindertenpass kannst du mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% beantragen. Den Behindertenpass gibt es seit einiger Zeit im Scheckkartenformat. Auf dem amtlichen Lichtbildausweis stehen deine persönlichen Daten (wie Foto, Name und Geburtsdatum) sowie dein Grad der Behinderung. Außerdem enthält der Behindertenpass sogenannte Zusatzeintragungen, wenn diese für dich relevant sind. (Wie etwa: „bedarf einer Begleitperson“, „Assistenzhund“ oder „gehörlos“, um nur einige Beispiele zu nennen.) Gegen Vorlage deines Behindertenpasses kannst du zum Beispiel Ermäßigungen bei Eintritten oder Verkehrstarifen erhalten. Auch Vergünstigungen bei Steuern kannst du beantragen. Nähere Infos zum Behindertenpass erhältst über diese Online-Ratgeber des Sozialministeriumservice.

Der Feststellbescheid ("Begünstigtenstatus")

Zusätzlich zum Behindertenpass kannst du den Feststellbescheid beantragen. Mit dem Feststellbescheid erhältst du den rechtlichen Status „begünstigt Behinderte/r“. Damit kommen bestimmte Regeln des Behinderteneinstellungsgesetzes zur Anwendung.

Wichtig: Wie beim Behindertenpass, erhältst du den Feststellbescheid nur, wenn du ihn selbst beantragst. Das heißt, du entscheidest selbst, ob du zum sogenannten „Kreis der begünstigt Behinderten“ zählen möchtest. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (im Wesentlichen geht es dabei darum, dass du dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst; der Grad der Behinderung muss mindestens 50% betragen).

Der Feststellbescheid („Begünstigtenstatus“) hat im Arbeitsleben mehrere Auswirkungen. Für Unternehmen ebenso wie für ArbeitnehmerInnen.

Für Unternehmen kann der Feststellbescheid wichtig sein, weil Unternehmen ab einer Größe von 25 MitarbeiterInnen verpflichtet sind, ArbeitnehmerInnen mit Feststellbescheid einzustellen. Das steht im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Diese Unternehmen müssen pro 25 Mitarbeiter zumindest eine/n MitarbeiterIn mit Feststellbescheid einstellen. Hat ein Unternehmen beispielsweise 100 MitarbeiterInnen, muss es 4 MitarbeiterInnen mit Feststellbescheid beschäftigen. Erreicht ein Unternehmen diese Quote nicht, muss es für jede nicht eingestellte Person monatlich eine sogenannte „Ausgleichstaxe“ bezahlen.

Für dich als MitarbeiterIn hat dein Feststellbescheid ebenfalls Auswirkungen: immer mehr Unternehmen suchen MitarbeiterInnen mit Feststellbescheid, da sich viele Unternehmen schwer tun, die gesetzliche Quote zu erfüllen. Außerdem ist er Feststellbescheid manchmal Voraussetzung dafür, bestimmte Förderungen für den Arbeitsplatz zu bekommen (siehe unten).

Daneben gibt es für MitarbeiterInnen mit Feststellbescheid einen sogenannten „besonderen Kündigungsschutz“. Das bedeutet, dass das Unternehmen zuerst beim sogenannten Behindertenausschuss fragen muss, ob es dich kündigen darf. Aber du bist trotzdem kündbar. Hier findest du unseren Artikel: "Besonderer Kündigungsschutz - Was bedeutet das?"

Finanzielle Zuschüsse und Förderungen

Das SMS fördert Arbeitshilfen, die dich beim Arbeiten unterstützen. Wenn du diese wegen deiner Behinderung oder chronischen Erkrankung benötigst.

Zum Beispiel:

  • Zusatzsoftware für den Computer (z.B. Vergrößerungssoftware).
  • Ein Schwenkarm für den Monitor.
  • Spezielle Beleuchtung.
  • Zusatzgeräte für deine Hörgeräte, damit du z.B. gut an Besprechungen teilnehmen oder telefonieren kannst.
  • Orientierungs- und Mobilitätstraining, damit du bei einer starken Sehbehinderung selbständig den Arbeitsweg bewältigen kannst, etc.

In dieser Broschüre kann sich dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin informieren.

Schulungs- und Ausbildungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt das SMS Weiterbildungen und Schulungen für dich.

Abbau von kommunikativen Barrieren und Verbesserung der Mobilität

Wenn du zum Beispiel den Führerschein machen möchtest, oder ein Auto kaufen möchtest, kannst du um Förderung beim SMS anfragen. Menschen mit Sinneseinschränkungen können zum Beispiel Förderungen für Fahrtendienste beantragen. Auch GebärdensprachdolmetscherInnen am Arbeitsplatz werden vom SMS bezahlt.

Assistenzleistungen für den Arbeitsplatz

Je nach Bedarf fördert das Sozialministeriumsservice folgende Assistenzleistungen:

Netzwerk Berufliche Assistenz, kurz NEBA

Das Sozialministeriumservice unterstützt dich auch direkt. Um dich gut beraten zu können, gibt es das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA). Im NEBA-Netzwerk gibt es unterschiedliche Arbeitsassistenzen, die alle ihre eigenen Schwerpunkte haben.

Zum Beispiel:

  • Jugendliche mit Behinderung,
  • AkademikerInnen mit Behinderung,
  • Stellen für Arbeitssuchende mit psychischer Einschränkungen oder gehörlose Personen etc.

Diese Anlaufstellen helfen dir vom Ende der Schulpflicht bis zur Pensionierung. Du möchtest mehr über die Angebote von NEBA erfahren? Auf der NEBA Webseite findest du alle Angebote.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Um deine Fähigkeiten am Arbeitsplatz voll einsetzen zu können, unterstützt dich das Sozialministeriumservice durch die Finanzierung von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz (PAA).

Eine Persönliche Arbeitsassistenz unterstützt dich am Arbeitsplatz bei Aufgaben, die du zwar aufgrund deiner Qualifikation bewältigen kannst, die dir aber aufgrund deiner Behinderung erschwert sind. Zum Beispiel bei der Erstellung von PowerPoint-Präsentationen bei einer hochgradigen Sehbehinderung, beim Mitschreiben bei einer Mobilitätseinschränkung oder auch bei Handreichungen wie Unterstützung beim Mittagessen oder Telefonieren. Hier ist die Bandbreite sehr groß, es kommt ganz auf deinen Bedarf an. 

Wenn du in der Pflegestufe 5 oder darüber bist, kannst du eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz beantragen. In manchen Fällen kannst du auch ab der Pflegestufe 3 eine persönliche Assistenz beantragen.

Weiterführende Beratung findest du je nach Bundesland bei darauf spezialisierten Organisationen.

Technische Assistenz

Wenn du zum Beispiel eine Sinnesbehinderung (Seh- oder Höreinschränkung) hast, kannst du dir Informationen bei technischen AssistentInnen holen. Sie beraten dich, wie du deinen Arbeitsplatz gestalten kannst, um gut arbeiten zu können. Zum Beispiel beraten sie sich dabei welche Geräte oder Technologien für dich passen. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Organisationen, die dich bei technischen Hilfsmitteln unterstützen können.

Anlaufstellen in allen Bundesländern

Das Sozialministeriums Service unterstützt dich in vielen Bereichen. Du kannst dich auch persönlich beraten lassen. Das Sozialministeriumservice hat auch alle Anträge und Anlaufstellen in jedem Bundesland auf einer Seite gesammelt.

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