Assistenzhunde - Unterstützung auf vier Pfoten

Assistenzhunde sind tierische Assistenten und unterstützen Menschen mit Behinderungen bei unterschiedlichen Tätigkeiten im privaten und beruflichen Bereich. Sie sind ein Hilfsmittel, das den Besitzer:innen zu mehr Unabhängigkeit und Teilhabe verhilft.

Colage mit Fotos von Blindenführhund Emy

Was sind Assistenzhunde?

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Alltag begleiten und bei verschiedenen Tätigkeiten unterstützen. Die Hunde erlernen in einer bis zu 2 Jahre dauernden Ausbildung viele Aufgaben und Kommandos, um ihren Menschen bestmöglich im privaten und beruflichen Alltag behilflich sein zu können. So tragen sie zu einer selbstbestimmten Lebensführung bei. Außerdem müssen sie bestimmte Standards erfüllen. Beispielsweise dürfen sie in der Öffentlichkeit nicht wie andere Hunde schnüffeln, auf andere Hunde oder Menschen reagieren oder ähnliches.

"Assistenzhunde sind Hilfsmittel, die zum Zwecke der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben." §39a Behindertengleichstellungsgesetz (Österreich)

Schwarzer Assistenzhund und Rollstuhlnutzer

Blindenführ-, Service- und Signalhunde

Assistenzhunde werden für unterschiedliche Aufgaben ausgebildet und eingesetzt. Grob kann zwischen Blindenführhunden, Servicehunden und Signalhunden unterschieden werden. Erfüllt ein Assistenzhund Aufgaben aus mehreren Bereichen, wird er nach seiner Hauptfunktion benannt.

  • Blindenführhunde unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen in ihrer Mobilität, indem sie Wahrnehmungsprobleme ausgleichen und sie sicher durch bekannte oder fremde Umgebung führen. Sie zeigen ihrem Menschen Treppenstufen, Gehsteigkanten, Schalter, Hindernisse, Aufzüge, Ein- und Ausgänge u.v.m. an.
  • Servicehunde helfen Menschen mit körperlichen Behinderungen durch das Erbringen verschiedenen Hilfeleistungen. Zum Beispiel: Aufheben oder Bringen von Gegenständen, Türen öffnen, Lichtschalter bedienen, Schubladen öffnen, beim An- und Ausziehen helfen etc. Diese Hunde sind insbesondere für Rollstuhlnutzer:innen, Prothesenträger:innen und Menschen mit motorische Einschränkungen ein wichtige Unterstützung. Zu den Servicehunden gehören auch Mobilitätsassistenzhunde. Diese tragen ein Mobilitätsgeschirr, an dem sich Menschen mit Gehschwierigkeiten abstützen und so sicherer durch die Welt gehen können.
  • Signalhunde sind einerseits Begleiter für gehörlose oder stark höreingeschränkte Menschen, die akustische Signale durch körperliche Berührungen anzeigen. Sie machen ihre Besitzer:innen also auf Geräusche aus der Umgebung aufmerksam, indem sie physischen Kontakt aufnehmen und ggf. zur Geräuschquelle führen. Beispiele für solche Geräusche sind Läuten oder Klopfen an der Türe, Wecker, Feueralarm, Schreien eines Kindes oder wenn der Name der Hundebesitzer:innen gerufen wird. Andererseits gibt es medizinische Signalhunde bzw. Warn- und Anzeigehunde, die speziell für verschiedene chronische Erkrankungen ausgebildet werden und vor bedrohlichen gesundheitlichen Situationen warnen oder während diesen helfen oder Hilfe holen. Dazu gehören unter anderem Warn- und Anzeigehunde für Epilepsie, Diabetes, Allergien, Asthma usw.

Neben den Aufgaben zum Ausgleich von motorischen Fähigkeiten und oder der Wahrnehmung kommen die Helfer auf vier Pfoten auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen zum Einsatz. Zum Beispiel für Menschen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen, schweren Depressionen, Bipolaren Störungen, Autismus etc. So wecken sie ihre Menschen bei Alpträumen auf, unterbrechen Flashbacks, schaffen Distanz, führen zu einem ruhigen Ort, schalten das Licht an oder weisen sie auf Verhaltensänderungen hin.

Braun-weißer Assistenzhund liegt am Boden

Gesetzliche Bestimmungen in Österreich & Deutschland

Die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes ist mit hohen Kosten verbunden. Die Kostenzuschüsse und gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich in Österreich und Deutschland.

Österreich:

In Österreich können Personen mit einem GdB von mindestens 50% um eine Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindenführhunde, Service- und Signalhunde gem. § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG)) beim Sozialministeriumservice ansuchen, wenn der Hund für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung der Mobilität benötigt wird. Für Blindenführhunde beträgt der Zuschuss maximal 30.000€, für Service- und Signalhunde werden maximal 10.000€ bewilligt. Nicht-berufstätige Menschen können über den Unterstützungsfond für Menschen mit Behinderungen (Sozialministeriumservice) einen Antrag stellen. Die Förderungen betragen hier maximal 6.000€. In manchen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeiten zur Förderung im Rahmen der sozialen Rehabilitation. Darüber hinaus kannst du bei privaten Träger:innen und Spendenorganisationen um Unterstützung ansuchen.

Deutschland:

In Deutschland werden bislang nur Blindenführhunde als Hilfsmittel von der Krankenkasse anerkannt. Die Kosten für alle anderen Assistenzhunde müssen also leider vollständig privat getragen werden. Es gibt aber einige Spendenorganisationen, bei denen du um finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines Assistenzhundes ansuchen kannst.

Zutritt im Öffentlichen Raum

Die Anerkennung als Assistenzhund erfolgt erst nach positiver Absolvierung der Teambeurteilung und nur dann kann der Hund in den Behindertenpass (Österreich) bzw. Schwerbehindertenausweis (Deutschland) eingetragen werden. Durch diese Eintragung erhält man für seinen Assistenzhund die in Rechtsvorschriften geregelten Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen (wie Lebensmittelgeschäfte, Büros, Ordinationen, Schulen, Behörden, Büros, Hotels, Öffentliche Verkehrsmittel) und Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht. Wichtig dabei ist außerdem, dass der Assistenzhund als solcher erkennbar ist - beispielsweise mittels Kenndecke, Halstuch oder Geschirr.

In Deutschland trat am 1. Juli 2021 das "Teilhabestärkungsgesetz" in Kraft, das unter anderem das Zutrittsrecht für Assistenzhunde sichert. Darin wir unter anderem der "Zutritt für Menschen mit Behinderungen in Begleitung mit ihren Assistenzhunden zu typischerweise für die Allgemeinheit zugängliche Anlagen und Einrichtungen" geregelt.

Leider sind nicht alle Menschen mit diesen Regelungen vertraut, also kann es durchaus vorkommen, dass du die jeweilige Person über deine Rechte aufklären musst.

Links: Blinder Mann mit Blindenstock und Blindenführhund, Rechts: Blindenführhund im Supermarkt

Tipps & Verhaltensregeln für das Umfeld

Was sollten Freund:innen und Kolleg:innen im Umgang mit Assistenzhunden beachten?
Wenn ein Assistenzhund seine Kenndecke, sein Geschirr oder eine ähnliche Kennzeichnung trägt, ist er im Einsatz - er arbeitet also. Damit er das tun kann, ist es wichtig, dass die Personen im Umfeld den Hund nicht ablenken oder stören, denn er erfüllt wichtige - teils überlebenswichtige - Aufgaben für seinen Menschen.

Hier ein paar Beispiele, was es im Umgang mit Assistenzhunden zu beachten gilt:

  • Locke oder rufe den Hund nicht zu dir
  • Mache Platz für Menschen mit Assistenzhund
  • Fasse den Hund nicht an und versuche nicht ihn zu streicheln
  • Versuche nicht ihn mit Essen oder Leckerlies zu füttern
  • Halte eigene Haustiere fern

Überlegungen vorab

Bevor du die Entscheidung triffst, dir einen Assistenzhund zu holen oder deinen Hund ausbilden zu lassen, solltest du einige Überlegungen anstellen. Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist z.B. mit einigen finanziellen sowie bürokratischen und organisatorischen Aufwendungen verbunden. Außerdem muss auch das Wohl des Hundes sichergestellt sein. Nicht für alle Menschen ist es möglich, einem Hund ein geeignetes Zuhause, genügend Auslauf im Alltag, Versorgung mit Wasser und Futter bereitzustellen und Trainingseinheiten einzuhalten. Hier solltest du dir sicher sein, dass das auf lange Sicht für dich möglich ist und ihr gut miteinander zusammenleben könnt. Informiere dich im Vorfeld und hole dir vielleicht auch Rat bei erfahrenen Assistenzhundehalter:innen oder Fachleuten ein.

  

Quellen:

Deutschland:

Österreich:

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